Stadtassistenz Lüneburg - Portal für Menschen mit und ohne Behinderungen der Lüneburger Assistenz e.V.
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Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde

Bürgeramt Lüneburg

Logo der Stadt Lüneburg mit dem Slogen „jahr 1000 stark“.
Ansicht des EU - einheitlichen Parkausweises für Menschen mit Behinderung Schwerbehinderte Menschen können den "Blauen Parkausweis" beantragen, wenn im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen aG und Bl eingetragen sind. Natürlich gilt das auch für Eltern, deren Kind diese Eintragungen im Schwerbehindertenausweis hat
Wann? Bürgeramt: Mo.-Fr. 8.00 - 18.00 Uhr, Mi. geschlossen.
Wo? Gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen aG bzw. Bl wird der Parkausweis beim Bürgeramt Lüneburg ausgestellt oder kann dort beantragt werden. Der Behörde sind lediglich ein aktuelles Passfoto und der Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen vorzulegen. Barrierefrei, Behinderten WC. Das Bürgeramt ist auf der Rückseite des Gebäudes barrierefrei zugänglich. Dort befindet sich ebenerdig eine Tür, die zugleich automatisch den Aufzug öffnet.
Bardowicker Str. 23
21335 Lüneburg
Anmerkungen Zu den gewährten Erleichterungen zählen: Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Beschränkung; bis zu drei Stunden an Stellen parken, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist; in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit parken; Reservierung von Parkflächen in der Nähe von Behörden, Krankenhäusern, Bahnhöfen usw. (Allgemeinparkplätze) oder in der Nähe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes (personenbezogene Einzelparkplätze). Bei Aushändigung des Parkausweises erhält man ein Beiblatt, auf dem alle Parkerleichterungen beschrieben sind. Voraussetzung für die Gewährung der Erleichterung ist, dass der blaue Parkausweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt ist. Erst mit Aushändigung des blauen Parkausweises können „Schwerbehindertenparkplätze“ in Anspruch genommen werden. Wird bei Benutzung eines Schwerbehindertenparkplatzes nur der Schwerbehindertenausweis ins Auto gelegt, erhält der Halter des Fahrzeugs einen Bußgeldbescheid.
Kontakt Heinz Ehrlich
Telefon
Telefax
(0 41 31) 3 09 - 666
(04131) 309 – 630
eMail buergeramt@stadt.lueneburg.de
Internet http://www.lueneburg.de
Anbieter Bürgeramt Lüneburg
Siehe auch » http://www.barrierefrei-reisen.de

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