
Grundsicherung
Ab dem 01.01.2003 gibt es bundesweit eine neue Sozialleistung, die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung. Mit diesem neuen Gesetz ist eine bessere soziale Absicherung für ältere oder voll erwerbsgeminderte Menschen vorgesehen.
Sie ist eine eigenständige soziale Leistung und stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicher, so dass im Regelfall keine ergänzende Sozialhilfe beantragt werden muss.
Ein Anspruch auf Grundsicherung kann bestehen, wenn z.B. keine ausreichenden Rentenansprüche erworben wurden, keine anderen Einnahmequellen oder kein ausreichendes Vermögen zur Verfügung steht.
Anders als bei der Sozialhilfe werden Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen, es sei denn, dass sie über ein sehr hohes Jahreseinkommen (mehr als 100.000,- €) verfügen.
Aktuell: In mehreren Veröffentlichungen war zu lesen, dass für die Gewährung der Grundsicherung ab 01.01.2005 ein neuer Antrag erforderlich wird. Auf eine Anfrage wurde vom Landkreis Lüneburg - Fachdienst Senioren und Behinderte - mitgeteilt, dass die Grundsicherung für die Zeit ab 01.01.2005 auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs, Zwölftes Buch (SGB XII), neu festgesetzt wird. Ein Folgeantrag ist für die Zeit ab 01.01.2005 aber nicht notwendig. Die Bescheide werden etwa Mitte Dezember versandt. Weitere Informationen zur Grundsicherung nach dem SGB XII werden mit dem neuen Bescheid gegeben.
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