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Thema: Erbschaft

Vererben zum Wohle behinderter Angehöriger - Spezielle Testamente können den Zugriff des Sozialhilfeträgers vermeiden

"Für Alex gibt es auch schon eines!"

Alex hat eine Behinderung und erhält Sozialhilfe. Sie wird nach dem Tod ihrer Eltern auch in den Genuß des Erbes Ihrer Eltern kommen und muss es nicht mit der Sozialhilfe verrechnen lassen.

Das aber kommt nicht von ungefähr! Die Eltern von Alex haben sich früh informiert und ein spezielles Testament aufgesetzt. Was Sie bei einem solchen Testament beachten müssen, können Sie auf der Seite zum Thema der Kanzlei Rüter, Hamburg nachlesen. Nur so ist es - nach gängiger Rechtssprechung - möglich, das Alex auch etwas vom Erbe der Eltern hat.

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