
Barrierefreies Webdesign
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen ist die Barrierefreiheit für öffentliche Anbieter Pflicht. Ab dem 1. August 2002 müssen alle Internetauftritte, die von Bundesbehörden ins Netz gestellt werden, den Kriterien an die Barrierefreiheit genügen. Entsprechende Gesetze und Verordnungen auf Landes- und kommunaler Ebene sind in Vorbereitung und werden sich an die Vorgaben der BITV anlehnen.
Diese Verordnung hat weitreichende Folgen für alle, die mit der Erstellung staatlicher Internetpräsenzen befasst sind. Auch wenn www.stadtassistenz.de keine staatliche Einrichtung ist, sehen wir uns in der Pflicht möglichst niemanden von der Nutzung unserer Seiten auszuschließen und sind sehr daran interessiert, einen möglichst barrierefreien Webauftritt zu präsentieren. Auch wir sind nicht perfekt und deswegen für jeden Hinweis dankbar, an welchen Stellen es noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt.
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