| Details / Anmerkungen |
Über das zuständige Amtsgericht/Vormundschaftsgericht wird im Rahmen eines Betreuungsverfahrens geprüft, ob und in welchen Aufgabenkreisen die Einrichtung einer Betreuung/Hilfe für volljährige Personen, die aufgrund von Krankheit, Alter, geistig, körperlicher oder seelischer Behinderung ihre persönlichen, alltäglichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, erforderlich ist. Stufen vorm Haupteingang, im Hinterhof Bardowicker Str./Parkplätze gibt es für Rollstuhlfahrer eine Klingel, Personal ist behilflich. |